Allgemeine Geschäftsbedingungen

Überblick mit Gliederung

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

  • 1.1. Geltungsbereich
  • 1.2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
  • 1.3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
  • 1.4. Preise und Versandkosten
  • 1.5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
  • 1.6. Stornierung der Leistung / Vermietung bei Veranstaltungen
  • 1.7. Zahlungsmodalitäten
  • 1.8. Eigentumsvorbehalt
  • 1.9. Sachmängelgewährleistung und Garantie
  • 1.10. Haftung
  • 1.11. Speicherung des Vertragstextes
  • 1.12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache
  • 1.13. Alternative Streitbeilegung

2. Veranstaltungen & Reisen

  • 2.1. Anmeldung
  • 2.2. Bezahlung
  • 2.3. Preis & Leistung
  • 2.4. Rücksichtnahme & Ausschluss
  • 2.5. Reiserücktritt & Umbuchungen
  • 2.6. Reiserücktrittskostenversicherung
  • 2.7. Haftung
  • 2.8. Begrenzung der Haftung
  • 2.9. Mitwirkungspflicht
  • 2.10. Allgemeines
  • 2.11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  • 2.12. Gerichtsstand
  • 2.13. § 11 Salvatorische Klausel
  • 2.14. Insolvenzschutz

3. Verleih von Fahrrädern und Mountainbikes

  • 3.1. Allgemeine Vermietbedingungen
  • 3.2. Das Mountainbike und seine Benutzung
  • 3.3. Pflichten des Mieters
  • 3.4. Reparatur
  • 3.5. Unfall/Diebstahl
  • 3.6. Haftung
  • 3.7. Rückgabe des Fahrrades
  • 3.8. Abschließendes

4. Übernachtungsleistungen der Talstation Heumöderntal

  • 4.1. Geltungsbereich
  • 4.2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
  • 4.3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  • 4.4. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Unterkunft
  • 4.5. Rücktritt der Unterkunft
  • 4.6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  • 4.7. Schlussbestimmungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1.1. Geltungsbereich
1.1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der RideTime GmbH, Uhlbergstraße 54, 91757 Treuchtlingen, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags  unter der Telefonnummer +49-(0)8031-58193300 sowie per E-Mail unter office @ ridetime.de.
1.1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
1.1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
1.2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
1.2.2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

1.3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
1.3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche “in den Warenkorb legen” in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche “Weiter zur Kasse” zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
1.3.2. Über die Schaltfläche “Bestellung abschicken” gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
1.3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Das gleiche gilt bei der Buchung einer Veranstaltung. Diese wird auch innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail bestätigt.
1.3.4. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 8 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 8 Kalendertage.

1.4. Preise und Versandkosten
1.4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

1.5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
1.5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
1.5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
1.5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
1.5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

1.6. Stonierung von Leistungen/ Vermietungen bei Veranstaltung
– durch den Käufer/Mieter
Den Rücktritt vom Vertrag solltest du uns und in deinem eigenen Interesse schriftlich mitteilen. Er wird wirksam am Tage des Post- bzw. E-Maileingangs.
In der Regel belaufen sich die Stonierungskosten, die wir fordern müssen, auf:
bis zum 40. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Reisepreises
vom 39. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Reisepreises
vom 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 55 % des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Reisepreises
aber mindestens 25 Euro Bearbeitungskosten.

1.7. Zahlungsmodalitäten
1.7.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
1.7.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung aber spätestens 8 Tage vor der Veranstaltung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
1.7.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1.7.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
1.7.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
1.7.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
1.7.7. Kontoverbindung: RideTime GmbH, Postbank München IBAN DE66700100800040405809, BIC PBNKDEFF700 BLZ 70010080, Kto-Nr. 40405809

1.8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

1.9. Sachmängelgewährleistung und Garantie
1.9.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.
1.9.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

1.10. Haftung

Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

1.10.1 Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

1.10.2 Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

1.10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

1.10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

1.11. Speicherung des Vertragstextes
1.11.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
1.11.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

1.12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1.12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1.12.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Veranstalter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

1.13. Alternative Streitbeilegung

1.13.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

1.13.2 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

2. Veranstaltungen & Reisen

2.1. Anmeldung
Mit Eingang der schriftlichen Anmeldung via E-Mail, Fax oder Post, unter Anerkennung der Reisebedingungen wird die Buchung verbindlich. Bei minderjährigen ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
Der Anmeldende trägt auch für alle unter seinem Namen aufgeführten und angemeldeten Teilnehmer die Verantwortung der Vertragspflicht.

2.2.Bezahlung
Mit Erhalt der Rechnung (via E-Mail) ist der Rechnungsbetrag via Überweisung sofort fällig. Bei Veranstaltungen mit Unterkunft ist eine Anzahlung von mindestens 20 % ebenso sofort fällig. Die Restzahlung ist dann 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Die Bankverbindung wird mit dem Rechnung via E-Mail umgehend zugesandt. Die Reiseunterlagen werden entweder direkt mit der Rechnung bzw. spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt, oder nach Bezahlung des Gesamtbetrages mit den dazugehörigen Informationen verschickt.
Der Frühbucherrabatt (falls Angeboten) wird nur dann gewährt, wenn der Reisepreis innerhalb der angegebenen Frist bei uns eingeht (Zahlungseingang ist der Stichtag).

2.3. Preis & Leistung
Unsere Preise basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, und die in der Reisebeschreibung angegebene Leistung und beziehen sich auf eine Person.

2.4. Rücksichtnahme & Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass jeder Reiseteilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstoßen, hat der Veranstalter das Recht, ihn ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Gleiches gilt für Reisende, die nach Abmahnung weiterhin erheblich stören und folglich ihre Teilnahme für die Mitreisenden oder den Veranstalter unzumutbar ist.

2.5. Reiserücktritt & Umbuchungen
– durch den Teilnehmer
Den Reiserücktritt solltest du uns und in deinem eigenen Interesse schriftlich mitteilen. Er wird wirksam am Tage des Post- bzw. E-Maileingangs.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen, auf:
bis zum 40. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
vom 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
aber mindestens 25 Euro Bearbeitungskosten
– durch den Reiseveranstalter:
Der Veranstalter wird bis spätestens 14 Tage vor Reise-Eventbeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Teilnehmer von Kenntnis setzen. In diesem Fall bekommt der Teilnehmer unverzüglich eine Rücktrittserklärung zugeschickt. Falls er den Veranstaltungsbetrag schon beglichen hat, erhält er den Rechnungsbetrag unverzüglich erstattet.

Umbuchungen
Terminumbuchungen falls vorhanden sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von je 25 Euro pro Buchung möglich. Diese Umbuchung muss durch die Agentur im Vorfeld genehmigt werden. Eine Weitergabe der Reise an Dritte ist möglich sowie der Dritte die Eignungen und Voraussetzungen besitzt an dieser Reise oder Event teilzunehmen. Diese Weitergabe der Buchung muss durch die Agentur genehmigt werden. Bei dieser Umbuchung wird ein Mehraufwand von 25 Euro in Rechnung gestellt.

2.6. Reiserücktrittskonstenversicherung
Diese Versicherung bietet jedes gängige Versicherungsbüro an, kann aber auch von uns vermittelt werden. Wir empfehlen die Reiserücktrittskostenversicherung der Hanse-Merkur. Bitte klicke auf diesen Link um eine Versicherung abzuschließen.

2.7.Haftung
Wir haften nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung deines Eigentums, deiner Leihausrüstung sowie die durch den Teilnehmer entstandenen Schäden an den Unterkünften. Die Teilnahme Erfolgt auf eigene Gefahr.

2.8. Begrenzung der Haftung
Sportives Radfahren ist eine Gefahrensportart, verbunden mit einer hohen Körperbelastung.
Ob die Gesundheit jedes Teilnehmers den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist, sollte jeder im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen.
Für Schäden, die der Teilnehmer sich oder anderen zufügt, ist er selbst verantwortlich. An allen Rad-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden.Jeder Teilnehmer muß sich der vorhandenen Risiken bewußt sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Tour-Guides nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet wird oder wegen Nichtbeachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung.

2.9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

2.10. Allgemeines
Alle Preise in Euro. Es besteht Alkoholverbot während der Touren. Wenn der Trip Witterungsbedingt nicht durchführbar ist, kann der Betrag nicht zurückerstattet werden. Alle Trips sind per Eigenanreise (außer anders gekennzeichnet).
Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfeldern bleibt vorbehalten. Die Fahrzeiten unserer Beförderungsmittel wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehenden Folgen und Kosten haften wir nicht.

2.11 Teilnahmebedinungen
Während der Veranstaltung besteht Alkoholverbot während der Touren. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich weiter, die bekannt gegebenen Verhaltensregeln zu beachten und den Anweisungen des Veranstalters und dessen Gehilfen (Tourguides etc.) Folge zu leisten.

2.12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

2.13. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Sitz des Reiseveranstalters:

RideTime GmbH
Uhlbergstraße 54
91757 Treuchtlingen
Deutschland

2.14. § 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bzw. das gemeinte.

2.15 Insolvenzschutz
Durch den § 651 k BGB besitzen wir eine Insolvenzschutz bei der R+V Versicherung (MDT Markler der Touristik).

3. Verleih von Fahrrädern und Mountainbikes

Der Mieter haftet für Diebstahl und Beschädigung und gemäss den umseitigen Vertragsbedingungen. Das
entliehene Rad ist ein Sportgerät und entspricht nicht der STVO. Mountainbike-Fahren ist gefährlich.
Benutzen des Mountainbikes auf eigene Gefahr. Es besteht Helmpflicht. Der Vermieter übernimmt keine
Haftung bei unsachgemässem Gebrauch.
Der Mieter hat das Rad in einwandfreiem und gepflegtem Zustand übernommen. Grobe Verschmutzungen
sind zu entfernen. Die Endreinigung ist im Preis inbegriffen.

3.1. Allgemeine Vermietbedingungen
3.2. Das Mountainbike und seine Benutzung

Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, daß es sich mitsamt Zubehör in einem
fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.

Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.

3.3. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an
einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.

Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter
mitzuteilen.

3.4. Reparatur

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße
Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
Dem Vermieter muss bei einem von ihm zu verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst
auszuführen oder ein Ersatzrad zu stellen, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.

3.5. Unfall/Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt
wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen
ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muß insbesondere
Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig
beteiligten Fahrzeuge enthalten.

3.6. Haftung

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er
hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

3.7. Rückgabe des Fahrrades

Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort
zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf
Risiko des Mieters.

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jeden angefangenen Tag den
Tagessatz zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades aufgetretene Mängel, für die der
Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

3.8. Abschließendes

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.

4. Übernachtungsleistungen der Talstation Heumöderntal

4.1. Geltungsbereich

Diese unter Punkt 4. aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Unterkunft.

4.1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Unterkunft, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

4.1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

4.2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Unterkunft zustande. Der Unterkunft steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

4.2.2. Vertragspartner sind die Unterkunft Talstation Heumöderntal und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Unterkunft gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Unterkunftsaufnahmevertrag, sofern dem Unterkunft eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

4.2.3. Alle Ansprüche gegen die Unterkunft verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Unterkunft beruhen.

4.3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

4.3.1. Die Unterkunft ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Unterkunft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Unterkunft an Dritte.

4.3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der Unterkunft allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4.3.4. Die Preise können von der Unterkunft ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Unterkunft oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Unterkunft dem zustimmt.

4.3.5. Rechnungen der Unterkunft ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Unterkunft ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Unterkunft berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Unterkunft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.3.6. Die Unterkunft ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

4.3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Unterkunft aufrechnen oder mindern.

4.4 Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Unterkunft

4.4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Unterkunft geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Unterkunft. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Unterkunft zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

4.4.2. Sofern zwischen der Unterkunft und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt (Optionierung) vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Unterkunft auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Unterkunft ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

4.4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Unterkunft die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4.4. Der Unterkunft steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.4.5. Ist keine anderweitige Vergütung der Unterkunft bei einer Stornierung des Kunden schriftliche vereinbart, werden 14 Tage vor Anreise 30% des Gesamtpreises fällig.

4.5. Rücktritt der Unterkunft

4.5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Unterkunft in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Unterkunft auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

4.5.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 4.3.6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Unterkunft gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Unterkunft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.5.3. Ferner ist die Unterkunft berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere von der Unterkunft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; • der Unterkunft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Unterkunftsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unterkunft in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Unterkunft zuzurechnen ist. • ein Verstoß gegen oben Klausel 4.1.2 vorliegt.

4.5.4. Bei berechtigtem Rücktritt der Unterkunft entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

4.6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

4.6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

4.6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

4.6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Unterkunft spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Unterkunft aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Unterkunft kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4.7. Schlussbestimmungen

4.7.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Unterkunftsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

4.7.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Unterkunft.

Talstation Heumöderntal, Uhlbergstraße 54, 91757 Treuchtlingen, Deutschland (Betreiber: RideTime GmbH)

4.7.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Unterkunft

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Unterkunft.

4.7.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4.7.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für die Unterkunftsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.